Info des LUA vom 22.10. zur aktuell grassierenden Vogelgrippe mit der Bitte um Beachtung:

Bei einem verendeten Wildvogel (Kranich) aus dem Eppelborn wurde bei der heutigen PCR-Untersuchung das Aktive Influenza-Virus nachgewiesen. Das Untersuchungsergebnis des Nationalen Referenzlabors steht noch aus. Im Hinblick auf das aktuelle Geflügelpestgeschehen muss jedoch davon ausgegangen werden, dass hier ebenfalls der hochpathogene Virustyp vorliegt, der bundesweit derzeit vermehrt nachgewiesen wird.

Hinweis auf die Notwendigkeit der Einhaltung von strengen Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen. Vor dem Hintergrund des noch anhaltenden Überfluges von Zugvögeln ist für Geflügel, das im Freien gehalten wird, die zeitweilige freiwillige Aufstallung in Betracht zu ziehen. Zur Vermeidung eines Eintrages aus der Wildvogelpopulation in die Tierbestände ist es besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln zu vermeiden. Der Zugang zu Futter, Einstreu und weiteren Gegenständen für Wildvögel muss verhindert werden. Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Auch der Personenverkehr sollte möglichst eingeschränkt werden. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten Wird.

Allgemein gilt:  tote oder kranke Vögel, insbesondere Wasservögel, Greifvögel und Zugvögel, sollen umgehend unter Angabe des Fundortes dem Landesamt für Verbraucherschutz gemeldet werden. Vereinzelte tote Singvögel oder Tauben müssen nicht gemeldet werden. Tote Vögel sollen grundsätzlich nur mit Handschuhe angefasst und auslaufsicher verpackt werden (doppelte Plastiktüte). Nach Kontakt mit erkrankten oder toten Vögeln ist in jedem Fall eine gründliche Handreinigung mit Seife und Desinfektionsmittel durchzuführen. Personen, die Kontakt zu verendeten Wildvögeln hatten, sollten zum Schutz vor einer möglichen Virusübertragung Geflügelhaltungen für den Zeitraum von 48 Stunden nicht betreten.

Speziell für Geflügelhalter gilt:  gehäufte und unklare Krankheits- und Todesfälle bei Geflügel sind unverzüglich dem LAV zu melden.

In Kürze können weitere Informationen auf der Homepage des LAV zur Geflügelpest abgerufen werden. Verdachtsfälle können über tiergesundheit@lav.saarland.de gemeldet werden.