Der Naturwart informiert – Wildtierschutz bei der Mahd
Wildtierschutz bei der Mahd ist essenziell, um tausende Rehkitze, Junghasen und Bodenbrüter vor dem Mähtod zu bewahren. Effektive Maßnahmen umfassen den Einsatz von Wärmebilddrohnen, Absuchen der Flächen, Vergrämungsmethoden (Knistertüten) und eine Mähweise von innen nach außen.
Um es gleich vorweg zu sagen: Die erfolgversprechendste Maßnahme zur Vermeidung des Mähtods von Wildtieren ist eine möglichst späte erste Mahd. Ein erster Schnitt ab dem 15. Juni oder besser ab dem 1. Juli gewährleistet am ehesten das Überleben von Bodenbrütern, Rehkitzen und Junghasen.
Bei einem Mahdtermin in den Monaten April bis Juni ist die wichtigste Voraussetzung zur Verhinderung des Mähtods ein guter Draht zwischen dem Bewirtschafter der Grünlandflächen, dem Jäger, Wiesen-schützern und Kitzrettern.
Wichtige Maßnahmen im Überblick:
Technik: Einsatz von Wärmebilddrohnen kurz vor der Mahd ist die effektivste Methode.
Vergrämung: Am Vorabend Flatterbänder, Knistertüten oder Radios aufstellen, um Ricken zum Wegtragen der Kitze zu bewegen.
Mähtechnik: Von innen nach außen oder von einer Seite zur anderen mähen, um Tieren Fluchtwege zu ermöglichen.
Schnitthöhe: Erhöhte Schnitthöhe (15-20 cm) schont am Boden brütende Vögel.
Zusammenarbeit: Frühzeitige Absprache zwischen Landwirten und Jagdpächtern.
Rechtlicher Rahmen & Timing:
Das Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG) verbietet das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund; die Mahd verpflichtet zu Schutzmaßnahmen.
Die erste Mahd sollte idealerweise erst ab dem 15. Juni oder 1. Juli erfolgen, um die Brut- und Setzzeit zu berücksichtigen.
Nicht in der Dunkelheit mähen.
„MIT FREIHEITSSTRAFE BIS ZU DREI JAHREN ODER MIT GELDSTRAFE WIRD BESTRAFT, WER EIN WIRBELTIER OHNE VERNÜNFTIGEN GRUND TÖTET.“ § 17 NR. 1 TIERSCHUTZGESETZ
Quelle: Praxisratgeber Mähtod, Deutsche Wildtierstiftung.
Info@DeutscheWildtierstiftung.

