Natur- und Landschaftsschutz

Christian Rebmann, Naturschutzbeauftragter für die Gemarkung Niedergailbach

eMail: chrrebmann@gmail.com     Handy: 0176 27498678

Als Naturschutzbeauftragter der Gemeinde bin ich verantwortlich für die Gemarkung Niedergailbach ca. 520 ha.  Danke, das ihr mich wieder gewählt habt. Als Naturwart bin ich des Weiteren für die NLS (Naturlandstiftung) als Unterstützung für den Ranger Michael Kessler  für die Schutzgebiete ca. 160ha 31%! Der Gemarkung) unterwegs. Bin bereits im Dezember für weiter 5 Jahre berufen; bis 2030.

Im Anhang eine Karte. In Niedergailbach befindet sich das südlichste Schutzgebiet des Saarlandes, L 6809-308, LSG Natura 2000 „Brücker Berg bei Niedergailbach“.

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Naturschutzgebiet „Himsklamm“
Das Naturschutzgebiet „Himsklamm“ auf der Gemarkung Niedergailbach hat eine Gesamtgröße von ca. 59 ha. Südöstlich von Niedergailbach erstreckt sich das Wallringerbachtal, an dessen Hangflächen sich das Naturschutzgebiet ausweitet. Es umfasst die Gewannen: Auf der Sperr, Schindkaut, Oben an der Poßwiese, In den Dachslöschern, Am Ebertsberg, An der Himsklamm, Himsklamm, Bei der Himsklamm, Höll, Im Bauert, Am Schachenhübel und eine Teilfläche beim Ohmelbrunnen.

Das Naturschutzgebiet „Himsklamm“ ist ein Sekundär-Biotop, d.h. es ist durch die bisherige Bodennutzung entstanden und bietet den drei rückläufigen und bedrohten Lebensgemeinschaften „Kalk-Halb-Trockenrasen“, „Salbei-Glatthaferwiesen“ und „Orchideen-Buchwald“ optimale Lebensbedingungen. Die außerordentlich hohe Zahl von Arten der Roten Liste der Pflanzen und Tiere, die sich aus der überwiegend extensiven Nutzung und der daraus resultierenden hohen Komplexität ergibt, unterstreicht die Bedeutung dieses Gebietes.

In der umfangreichen Liste dort nachgewiesener Pflanzen finden sich u.a. acht seltene Orchideensorten, Franzenenzian, Deutscher Enzian, Seidelbast, Spargelschote und Bergklee.

Bei den Vögeln sind Wendehals, Neuntöter, Heidelerche (größtes Heidelerche-Vorkommen des Saarlandes) Grauammer, Grünspecht und Turteltaube besonders biotop-typisch.

Außerdem wurden die Zauneidechse, Mauereidechse und acht gefährdete Schmetterlingsarten beobachtet.

Insbesondere wegen dem Vorkommen des äußerst seltenen Goldenen Scheckenfalters (Schmetterlingsart, Skabiosen-Scheckenfalter), wurde die Himsklamm zum NSG erklärt.

Die Vorkommen im Bliesgau zählen zu den bedeutendsten in ganz Deutschland.

Durch die Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes „Himsklamm“ soll die Erhaltung dieses Lebensraumes mit seltenen und zurückgehenden Lebensgemeinschaften sichergestellt werden.

Geschützter Landschaftsbestandteil „Kastellrechwald“ (Schatthangwald)
Der zwischen Gersheim und Reinheim auf Niedergailbacher Gemarkung gelegene Hangwald soll nach einem Gutachten der Arbeitsgemeinschaft für Ökologie als „geschützter Landschaftsbestandteil“ ausgewiesen werden. Der ca. 1,5 ha große Wald ist nach dem Gutachten in seiner Physiognomie als einmalig im südlichen Saarland. Er zählt heute zu den wenigen naturnahen, urtümlichen Wäldern des Saarlandes.

Bei dem „Kastellrechwald“ handelt es sich um einen inhomogenen, lichtdurchfluteten Hangwald, der sich in einem Bestand aus Traubeneichen und Hainbuchen am Oberhang und in einen aus Bergahorn und Eschen am Unterhang gliedert. Außerdem kommen mit dem Dornigen Schildfarn, dem Dolidgen Milchstern, dem Gelben Windröschen, den beiden Lerchenspornarten und dem Blaustern seltene Arten der saarländischen Flora vor.

Landschaftsschutz
Außerdem sind ca. 104 ha. Fläche der Niedergailbacher Gemarkung als Landschaftsschutzgebiet „Brücker Berg“ ausgewiesen.

Fauna-Flora-Habitat-Gebiet
Die beiden Schutzgebiete (L 6809-308 und N 6809-307) der Gemarkung wurden als sogenannte Natura 2000-Gebiete ausgewiesen.

Streuobstwiesen
Die für den Bliesgau typischen Streuobstwiesen prägen auch die Niedergailbacher Gemarkung. Die Bemühungen des Saarpfalz-Kreises und des Umweltministeriums, ältere Obstsorten wieder in die Feldflur zu bringen, wurden in den zurückliegenden Jahren durch die Anpflanzung von über 600 Obstbäumen auf der Gemarkung unterstützt. Die Streuobstgrundstücke bilden somit einen Übergang der bebauten Ortslage zum landwirtschaftlich genutzten Außenbereich. Das geerntete Obst wird weitgehend in der Kelteranlage des Obst- und Gartenbauvereins bzw. in der örtlichen Brennerei verarbeitet.